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   VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18   

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VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18 (https://dejure.org/2019,50221)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03.09.2019 - 1 K 703/18 (https://dejure.org/2019,50221)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 03. September 2019 - 1 K 703/18 (https://dejure.org/2019,50221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 31 InVeKoSV, Art 40 EUV 640/2014, Art 58 EUV 1306/2013, Art 59 EUV 1306/2013, Art 91 EUV 1306/2013
    Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen einer Verletzung der Mitwirkungspflicht und Cross-Compliance-Verstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 16 A 641/11

    Rechtmäßigkeit einer Betriebsprüfung hinsichtlich Mitwirkungspflichten i.R.d

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Es obliegt jedoch jedem Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitzuwirken und die angeforderten Informationen vollständig beizubringen.(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, Rn. 48, juris.) Ein Betriebsinhaber, der die Gewährung einer Beihilfe begehrt, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, möglichst zeitnah eine abschließende Klärung der Förderfähigkeit der seinem Antrag umfassten Flächen herbeizuführen.(Vgl. hierzu: VG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2017 - 1 K 43/16 -, Rn. 39, juris.) Zu einer umfassenden Betriebskontrolle im Rahmen der Prüfung der Beihilfeberechtigung gehört nicht nur das Betreten des Betriebsgeländes und der Betriebsflächen, sondern auch die Prüfung schriftlicher Unterlagen.(Vgl. hierzu: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Können also die Prüfer bereits im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Einsicht in alle antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen begehren, so steht es ihnen selbstverständlich frei, die zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen - wie vorliegend geschehen - im Nachgang zu der erfolgten Vor-Ort-Kontrolle unter Fristsetzung anfordern.

    Vorliegend hat der Beklagte den Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht angesichts des Umstandes, dass der Kläger zumindest den angeforderten Nährstoffvergleich 2016 vorgelegt hat, zu dessen Gunsten nicht als vollständige Verweigerung, die zu einer gänzlichen Versagung der Antrags geführt hätte, eingestuft.(Vgl. nahezu wortgleichen Regelung des Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachfolgend: OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Jedenfalls ist es aber nicht zum Nachteil des Klägers zu beanstanden, wenn der Beklagte den Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht zugleich als Cross-Compliance-Verstoß wertet und folgend eine Kürzung der Direktzahlung in Höhe von 15 Prozent vornimmt.

  • VG Minden, 14.02.2011 - 11 K 989/10

    Gewährung einer Betriebsprämie auf der Grundlage von Zahlungsansprüchen für eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Es obliegt jedoch jedem Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitzuwirken und die angeforderten Informationen vollständig beizubringen.(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, Rn. 48, juris.) Ein Betriebsinhaber, der die Gewährung einer Beihilfe begehrt, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, möglichst zeitnah eine abschließende Klärung der Förderfähigkeit der seinem Antrag umfassten Flächen herbeizuführen.(Vgl. hierzu: VG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2017 - 1 K 43/16 -, Rn. 39, juris.) Zu einer umfassenden Betriebskontrolle im Rahmen der Prüfung der Beihilfeberechtigung gehört nicht nur das Betreten des Betriebsgeländes und der Betriebsflächen, sondern auch die Prüfung schriftlicher Unterlagen.(Vgl. hierzu: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Können also die Prüfer bereits im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Einsicht in alle antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen begehren, so steht es ihnen selbstverständlich frei, die zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen - wie vorliegend geschehen - im Nachgang zu der erfolgten Vor-Ort-Kontrolle unter Fristsetzung anfordern.

    Vorliegend hat der Beklagte den Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht angesichts des Umstandes, dass der Kläger zumindest den angeforderten Nährstoffvergleich 2016 vorgelegt hat, zu dessen Gunsten nicht als vollständige Verweigerung, die zu einer gänzlichen Versagung der Antrags geführt hätte, eingestuft.(Vgl. nahezu wortgleichen Regelung des Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachfolgend: OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Jedenfalls ist es aber nicht zum Nachteil des Klägers zu beanstanden, wenn der Beklagte den Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht zugleich als Cross-Compliance-Verstoß wertet und folgend eine Kürzung der Direktzahlung in Höhe von 15 Prozent vornimmt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Es obliegt jedoch jedem Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitzuwirken und die angeforderten Informationen vollständig beizubringen.(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, Rn. 48, juris.) Ein Betriebsinhaber, der die Gewährung einer Beihilfe begehrt, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, möglichst zeitnah eine abschließende Klärung der Förderfähigkeit der seinem Antrag umfassten Flächen herbeizuführen.(Vgl. hierzu: VG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2017 - 1 K 43/16 -, Rn. 39, juris.) Zu einer umfassenden Betriebskontrolle im Rahmen der Prüfung der Beihilfeberechtigung gehört nicht nur das Betreten des Betriebsgeländes und der Betriebsflächen, sondern auch die Prüfung schriftlicher Unterlagen.(Vgl. hierzu: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Können also die Prüfer bereits im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Einsicht in alle antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen begehren, so steht es ihnen selbstverständlich frei, die zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen - wie vorliegend geschehen - im Nachgang zu der erfolgten Vor-Ort-Kontrolle unter Fristsetzung anfordern.
  • VG Saarlouis, 08.05.2017 - 1 K 43/16

    Landwirtschaftliche Subventionen für Dauergrünland; Förderungsfähigkeit

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Es obliegt jedoch jedem Beihilfeempfänger aktiv an der korrekten Durchführung des Verfahrens mitzuwirken und die angeforderten Informationen vollständig beizubringen.(Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2014 - 10 S 1719/13 -, Rn. 48, juris.) Ein Betriebsinhaber, der die Gewährung einer Beihilfe begehrt, ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, möglichst zeitnah eine abschließende Klärung der Förderfähigkeit der seinem Antrag umfassten Flächen herbeizuführen.(Vgl. hierzu: VG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2017 - 1 K 43/16 -, Rn. 39, juris.) Zu einer umfassenden Betriebskontrolle im Rahmen der Prüfung der Beihilfeberechtigung gehört nicht nur das Betreten des Betriebsgeländes und der Betriebsflächen, sondern auch die Prüfung schriftlicher Unterlagen.(Vgl. hierzu: VG Minden, Urteil vom 14.02.2011 - 11 K 989/10 -, Rn. 18, juris sowie nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 28.10.2013 - 16 A 641/11 -, juris.) Können also die Prüfer bereits im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle Einsicht in alle antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen begehren, so steht es ihnen selbstverständlich frei, die zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen - wie vorliegend geschehen - im Nachgang zu der erfolgten Vor-Ort-Kontrolle unter Fristsetzung anfordern.
  • VG München, 12.07.2018 - M 12 K 17.5704

    Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Rechtsgrundlage für die Kürzung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten wegen eines sogenannten Cross-Compliance-Verstoßes ist Art. 91 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1306/2013 i.V.m. Art. 97 Abs. 1 Satz 1 VO (EU) Nr. 1306/2013.(Vgl. VG München, Urteil vom 12.07.2018 - M 12 K 17.5704 -, Rn. 22, juris.).
  • VG Hannover, 08.12.2017 - 11 A 702/16

    Agrarförderung; Cross-Compliance; Düngebedarf; Düngeverordnung; Herbsterlass;

    Auszug aus VG Saarlouis, 03.09.2019 - 1 K 703/18
    Nach Art. 4 Abs. 1 lit. a der Nitratrichtlinie stellen die Mitgliedstaaten Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft nach Maßgabe dieser Richtlinie auf.(Vgl. hierzu: VG Hannover, Urteil vom 08.12.2017 - 11 A 702/16 -, Rn. 17 - 19, juris.) Diese Vorgabe hat die Bundesrepublik Deutschland erstmals im Jahr 1996 durch die Verordnung über die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung) in Bundesrecht umgesetzt.(Vgl. BGBl. I 1996, 118 sowie hierzu Norer , in: Grimm/Norer, Agrarrecht, 4. Auflage 2015, 7. Kapitel, Das Recht der landwirtschaftlichen Produktion, Bereich: Pflanzliche Erzeugung, Rn. 115, beck-online.) Daneben enthält das Düngegesetz Vorgaben zur guten fachlichen Praxis beim Düngen und zugleich die Ermächtigung für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und mit Zustimmung des Bundesrates ergehen kann; diese Ermächtigungsnorm betrifft die bereits zuvor bestehende Düngeverordnung.(Vgl. hierzu: Norer , in: Grimm/Norer, Agrarrecht, 4. Auflage 2015, 7. Kapitel. Das Recht der landwirtschaftlichen Produktion, Bereich: Pflanzliche Erzeugung Rn. 112, beck-online.).
  • VG Düsseldorf, 19.01.2023 - 28 K 2721/21
    vgl. VG Saarland, Urteil vom 3. September 2019 - 1 K 703/18 -, juris Rn. 38.

    vgl. VG Saarland, Urteil vom 3. September 2019 - 1 K 703/18 -, juris Rn. 38.

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 BV 23.1677

    Landwirtschaftliche Subventionen, Mehrfachantrag für das Förderjahr 2018,

    Dabei steht es den Prüfern ohne Zweifel frei, die Vorlage der zur vollständigen Prüfung erforderlichen Unterlagen entweder im Rahmen eines Besuchs der betreffenden Hofstelle (physische Vor-Ort-Kontrolle) zu verlangen oder aber die Übersendung der antragsbezogenen betrieblichen Unterlagen zur Einsicht in den Behördenräumen anzufordern (so auch VG Saarland, U.v. 3.9.2019 - 1 K 703/18 - juris Rn. 38).
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